Zu den typischen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Unterstützung im Haushalt
- Hilfe beim Einkaufen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Begleitung zu Terminen
- Unterstützung im Alltag und soziale Begleitung
- Hilfe bei einfachen Tätigkeiten der Körperpflege
- Gesellschaft und gemeinsame Aktivitäten
Die 24-Stunden-Pflege hingegen umfasst pflegerische und medizinische Tätigkeiten, die von entsprechend ausgebildeten Pflegefachkräften durchgeführt werden.
Dazu zählen beispielsweise:
- Verabreichung von Medikamenten
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- medizinische und pflegerische Maßnahmen
- Durchführung bestimmter pflegerischer Tätigkeiten
Wichtig zu wissen: Selbstständige Personenbetreuer:innen dürfen nicht eigenständig medizinische Tätigkeiten durchführen. Bestimmte pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten können jedoch im Einzelfall übertragen werden. Dafür sind klare gesetzliche Voraussetzungen erforderlich, wie beispielsweise eine schriftliche Anordnung und Einschulung durch medizinisches Fachpersonal.
Zusammengefasst:
Die 24-Stunden-Betreuung unterstützt vor allem im Alltag und sorgt für Begleitung und Entlastung im täglichen Leben. Die 24-Stunden-Pflege umfasst darüber hinaus pflegerische und medizinische Leistungen, die ausschließlich durch entsprechend befugte Personen erbracht werden dürfen.
Weitere Informationen zur 24-Stunden-Betreuung in Österreich finden sich auf den Informationsseiten des Sozialministeriums.
Ergänzungen: Die Betreuung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes
Jegliche weitere Informationen zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause finden Sie unter auf der Seite des Sozialministeriums mit dem Link zur Broschüre