Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld sind:
- Es besteht ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat
- Der Pflegebedarf dauert voraussichtlich länger als sechs Monate an
- Der gewöhnliche Aufenthalt befindet sich in Österreich
- Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem tatsächlichen Pflegebedarf. Entscheidend ist, wie viel Unterstützung eine Person im Alltag regelmäßig benötigt.
Wie beantragt man Pflegegeld?
Der Antrag auf Pflegegeld wird beim zuständigen Versicherungsträger gestellt. Das ist meist:
- die Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
- die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
- oder die jeweilige Kranken- bzw. Unfallversicherung
Der Antrag kann schriftlich eingebracht werden. Viele Versicherungsträger bieten dafür bereits Online-Formulare oder Unterstützung bei der Antragstellung an.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung durch medizinisches Fachpersonal. Dabei wird beurteilt, wie viel Unterstützung im Alltag tatsächlich notwendig ist.
Berücksichtigt werden beispielsweise:
- Körperpflege
- An- und Ausziehen
- Mobilität
- Essen und Trinken
- Haushaltsführung
- Orientierung und Betreuung im Alltag
Im Rahmen der Begutachtung kommt eine Ärztin, ein Arzt oder eine Pflegefachkraft zur pflegebedürftigen Person nach Hause oder ins Pflegeheim. Dabei wird eingeschätzt, wie viel Unterstützung täglich notwendig ist und welche Tätigkeiten nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können.
Anschließend erfolgt die Einstufung in eine der sieben Pflegestufen.
Pflegegeld Stufe 1 bis 7 Österreich – im Überblick
| Pflegestufe |
Pflegebedarf |
Pflegegeld pro Monat (2026) |
| 1 |
mehr als 65 Stunden |
206,20 € |
| 2 |
mehr als 95 Stunden |
380,30 € |
| 3 |
mehr als 120 Stunden |
592,60 € |
| 4 |
mehr als 160 Stunden |
888,50 € |
| 5 |
mehr als 180 Stunden + außergewöhnlicher Pflegeaufwand |
1.206,90 € |
| 6 |
regelmäßige Betreuung bei Tag und Nacht bzw. dauernde Anwesenheit erforderlich |
1.685,40 € |
| 7 |
keine zielgerichteten Bewegungen der Arme und Beine bzw. gleichwertiger Zustand |
2.214,80 € |
Pflegegeld wird zwölfmal pro Jahr ausbezahlt. Es ist steuerfrei und es werden keine Krankenversicherungsbeiträge abgezogen.
Praxisbeispiel: Pflegegeld Stufe 3 Betreuung:
Bei Pflegegeldstufe 3 liegt ein Betreuungsbedarf von mehr als 120 Stunden pro Monat vor. Die Unterstützung kann sich je nach Einzelfall auf Bereiche wie etwa Körperpflege, Mobilität, Orientierung im Alltag und Hilfen im Haushalt beziehen. Die Einstufung erfolgt individuell im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung.
Was tun, wenn sich der Pflegebedarf erhöht?
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand einer pflegebedürftigen Person, kann jederzeit ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe und damit Pflegegeld Erhöhung für 2026 gestellt werden. Anschließend erfolgt erneut eine Begutachtung.
Gerade bei fortschreitenden Erkrankungen oder zunehmendem Unterstützungsbedarf kann eine höhere Einstufung sinnvoll sein.
Wichtig zu wissen
Menschen mit Demenz oder bestimmten psychischen Erkrankungen können bei der Einstufung unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Pflegezeiten berücksichtigt bekommen. Dadurch kann sich eine höhere Einstufung ergeben.
Pflegegeldbeträge werden regelmäßig angepasst und sollten vor Veröffentlichung auf Aktualität geprüft werden.
Unterstützung für Angehörige
Für viele Familien ist die erstmalige Beantragung von Pflegegeld mit Unsicherheit verbunden. Unterstützung bieten:
- Sozialversicherungsträger
- Pflegeberatungsstellen
- das Sozialministeriumservice
- sowie Vermittlungsagenturen für 24-Stunden-Betreuung
Diese helfen häufig bei Fragen zur Einstufung, zu Förderungen oder zur Organisation einer passenden Betreuungslösung.