Kaffeekränzchen in Salzburg
Ein gemütliches Kaffeekränzchen in Salzburg bot unseren Personenbetreuerinnen und der Regionalleitung Zeit für persönliche Gespräche, Austausch und ein schönes Miteinander.
Können Kosten für die 24-Stunden-Betreuung steuerlich geltend gemacht werden?
Ja. Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung können in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Die Aufwendungen gelten grundsätzlich als sogenannte außergewöhnliche Belastung. Dadurch kann sich die steuerliche Belastung reduzieren. Wichtig ist dabei vor allem, welche Kosten tatsächlich selbst getragen werden und welche Zuschüsse bereits bezogen werden.

Grundsätzlich können jene Aufwendungen berücksichtigt werden, die unmittelbar mit der Betreuung zusammenhängen.
Dazu zählen insbesondere:
Wer kann Betreuungskosten steuerlich absetzen?
Die Kosten können grundsätzlich geltend machen:
Gerade bei der Betreuung von Eltern übernehmen häufig Angehörige einen Teil der finanziellen Belastung. Auch in diesen Fällen kann eine steuerliche Berücksichtigung möglich sein.
AB welcher Pflegestufe ist die Betreuung steuerlich absetzbar?
Eine steuerliche Berücksichtigung kann grundsätzlich bereits bei bestehendem Pflegebedarf möglich sein. In vielen Fällen erfolgt der Nachweis über den Bezug von Pflegegeld. Wird kein Pflegegeld bezogen, kann der Pflegebedarf unter Umständen auch durch entsprechende ärztliche Nachweise dokumentiert werden.
Wichtig: Pflegegeld und Förderungen werden berücksichtigt.
Erhaltene Zuschüsse müssen bei der Berechnung gegengerechnet werden. Dazu zählen beispielsweise:
Absetzbar ist somit jener Betrag, der tatsächlich selbst bezahlt wurde.
Beispielrechnung: 24 Stunden Betreuung steuerlich absetzen
Eine Familie bezahlt monatlich:
Eigene monatliche Belastung:
2.400 €
– 800 € Förderung
– 592,60 € Pflegegeld
= 1.007,40 € tatsächliche Eigenkosten
Dieser Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Für die steuerliche Geltendmachung empfiehlt es sich, alle relevanten Unterlagen aufzubewahren:
Unterstützung für AngehörigeUnterstützung für Angehörige
Gerade zu Beginn ist oft unklar, welche Förderungen oder steuerlichen Möglichkeiten bestehen. Vermittlungsagenturen und Beratungsstellen unterstützen häufig bei:
Wer kann die Betreuungskosten steuerlich geltend machen?
Je nach persönlicher Situation können die Kosten von unterschiedlichen Personen geltend gemacht werden:
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Quellen
• Österreich.gv.at
• Bundesministerium für Finanzen
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