Die Förderung wird durch das Sozialministeriumservice abgewickelt und monatlich ausbezahlt.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Die betreuungsbedürftige Person benötigt eine Betreuung rund um die Uhr
- Es wird zumindest Pflegegeld der Stufe 3 bezogen
- Bei Pflegegeldstufe 3 oder 4 ist zusätzlich ein Nachweis über die Notwendigkeit der 24-Stunden-Betreuung erforderlich
- Das monatliche Nettoeinkommen der betreuungsbedürftigen Person darf grundsätzlich 2.500 Euro nicht überschreiten
- Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld werden dabei nicht zum Einkommen gerechnet
- Die Betreuung muss im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen
Die Einkommensgrenze kann sich erhöhen:
- um 400 Euro pro unterhaltsberechtigte Person
- um 600 Euro pro unterhaltsberechtigte Person mit Behinderung
Die Höhe der Förderung hängt davon ab, ob selbstständige oder unselbstständige Betreuungskräfte beschäftigt werden.
| Betreuungsmodell |
Förderhöhe |
| Eine selbstständige Betreuungskraft |
400 € pro Monat |
| Zwei selbstständige Betreuungskräfte |
bis zu 800 € pro Monat |
| Eine unselbstständige Betreuungskraft |
800 € pro Monat |
| Zwei unselbstständige Betreuungskräfte |
bis zu 1.600 € pro Monat |
Bei selbstständigen Betreuungskräften gibt es zusätzlich eine sogenannte 28-Tage-Regelung. Wenn eine Betreuungskraft durchgehend mindestens 28 Tage im Einsatz ist, kann ebenfalls ein Zuschuss von bis zu 800 Euro pro Monat gewährt werden.
Der Antrag auf Förderung kann online oder schriftlich beim Sozialministeriumservice eingereicht werden. Für die Antragstellung werden in der Regel Unterlagen wie Pflegegeldbescheid, Einkommensnachweise und Informationen zur Betreuung benötigt.
Wichtig zu wissen: Zusätzlich zur bundesweiten Förderung bieten manche Bundesländer weitere finanzielle Unterstützungen an. Diese unterscheiden sich je nach Region und sollten individuell geprüft werden.
Quellen:
Österreich.gv.at – Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Sozialministeriumservice – 24-Stunden-Betreuung
Arbeiterkammer – Förderung für Pflege daheim
Rechtlich aktualisiert
- Förderhöhe auf aktuellen Stand geprüft: bis zu 800 € bei zwei selbstständigen Betreuungskräften, bis zu 1.600 € bei zwei unselbstständigen Betreuungskräften
- Einkommensgrenze von 2.500 € netto ergänzt
- 28-Tage-Regel ergänzt