Kaffeekränzchen in Salzburg
Ein gemütliches Kaffeekränzchen in Salzburg bot unseren Personenbetreuerinnen und der Regionalleitung Zeit für persönliche Gespräche, Austausch und ein schönes Miteinander.
Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung können für Familien eine große finanzielle Belastung darstellen. Um Betroffene zu unterstützen, gibt es in Österreich eine staatliche Förderung für die Betreuung zu Hause. Ziel dieses Zuschusses ist es, Menschen mit Unterstützungsbedarf dabei zu helfen, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können.

Die Förderung wird durch das Sozialministeriumservice abgewickelt und monatlich ausbezahlt.
Voraussetzungen für die Förderung:
Die Einkommensgrenze kann sich erhöhen:
Die Höhe der Förderung hängt davon ab, ob selbstständige oder unselbstständige Betreuungskräfte beschäftigt werden.
| Betreuungsmodell | Förderhöhe |
| Eine selbstständige Betreuungskraft | 400 € pro Monat |
| Zwei selbstständige Betreuungskräfte | bis zu 800 € pro Monat |
| Eine unselbstständige Betreuungskraft | 800 € pro Monat |
| Zwei unselbstständige Betreuungskräfte | bis zu 1.600 € pro Monat |
Bei selbstständigen Betreuungskräften gibt es zusätzlich eine sogenannte 28-Tage-Regelung. Wenn eine Betreuungskraft durchgehend mindestens 28 Tage im Einsatz ist, kann ebenfalls ein Zuschuss von bis zu 800 Euro pro Monat gewährt werden.
Der Antrag auf Förderung kann online oder schriftlich beim Sozialministeriumservice eingereicht werden. Für die Antragstellung werden in der Regel Unterlagen wie Pflegegeldbescheid, Einkommensnachweise und Informationen zur Betreuung benötigt.
Wichtig zu wissen: Zusätzlich zur bundesweiten Förderung bieten manche Bundesländer weitere finanzielle Unterstützungen an. Diese unterscheiden sich je nach Region und sollten individuell geprüft werden.
Quellen:
Österreich.gv.at – Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Sozialministeriumservice – 24-Stunden-Betreuung
Arbeiterkammer – Förderung für Pflege daheim
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