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07.08.2026

Förderung der 24 Stunden Betreuung – Höhe, Antrag, Voraussetzungen

Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung können für Familien eine große finanzielle Belastung darstellen. Um Betroffene zu unterstützen, gibt es in Österreich eine staatliche Förderung für die Betreuung zu Hause. Ziel dieses Zuschusses ist es, Menschen mit Unterstützungsbedarf dabei zu helfen, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung beantragt werden.

Die Förderung wird durch das Sozialministeriumservice abgewickelt und monatlich ausbezahlt.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Die betreuungsbedürftige Person benötigt eine Betreuung rund um die Uhr
  • Es wird zumindest Pflegegeld der Stufe 3 bezogen
  • Bei Pflegegeldstufe 3 oder 4 ist zusätzlich ein Nachweis über die Notwendigkeit der 24-Stunden-Betreuung erforderlich
  • Das monatliche Nettoeinkommen der betreuungsbedürftigen Person darf grundsätzlich 2.500 Euro nicht überschreiten
  • Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld werden dabei nicht zum Einkommen gerechnet
  • Die Betreuung muss im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen

Die Einkommensgrenze kann sich erhöhen:

  • um 400 Euro pro unterhaltsberechtigte Person
  • um 600 Euro pro unterhaltsberechtigte Person mit Behinderung

Die Höhe der Förderung hängt davon ab, ob selbstständige oder unselbstständige Betreuungskräfte beschäftigt werden.

Betreuungsmodell Förderhöhe
Eine selbstständige Betreuungskraft 400 € pro Monat
Zwei selbstständige Betreuungskräfte bis zu 800 € pro Monat
Eine unselbstständige Betreuungskraft 800 € pro Monat
Zwei unselbstständige Betreuungskräfte bis zu 1.600 € pro Monat

Bei selbstständigen Betreuungskräften gibt es zusätzlich eine sogenannte 28-Tage-Regelung. Wenn eine Betreuungskraft durchgehend mindestens 28 Tage im Einsatz ist, kann ebenfalls ein Zuschuss von bis zu 800 Euro pro Monat gewährt werden.
Der Antrag auf Förderung kann online oder schriftlich beim Sozialministeriumservice eingereicht werden. Für die Antragstellung werden in der Regel Unterlagen wie Pflegegeldbescheid, Einkommensnachweise und Informationen zur Betreuung benötigt.
Wichtig zu wissen: Zusätzlich zur bundesweiten Förderung bieten manche Bundesländer weitere finanzielle Unterstützungen an. Diese unterscheiden sich je nach Region und sollten individuell geprüft werden.

Quellen:
Österreich.gv.at – Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Sozialministeriumservice – 24-Stunden-Betreuung
Arbeiterkammer – Förderung für Pflege daheim

Rechtlich aktualisiert

  • Förderhöhe auf aktuellen Stand geprüft: bis zu 800 € bei zwei selbstständigen Betreuungskräften, bis zu 1.600 € bei zwei unselbstständigen Betreuungskräften
  • Einkommensgrenze von 2.500 € netto ergänzt
  • 28-Tage-Regel ergänzt

 

 

 

 

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