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Häufige Fragen
zur 24 Stunden Betreuung

Die Organisation einer 24-Stunden-Betreuung bringt oft viele Fragen mit sich. Von Kosten und Förderungen über den Ablauf bis hin zur Auswahl der passenden Betreuungskraft – wir möchten Ihnen Orientierung geben. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Und wenn etwas offen bleibt, sind wir gerne persönlich für Sie da.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Der 24 Stunden Betreuungsvertrag sieht für die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer, Verpflegung sowie die Mitbenutzung von Bad und Küche vor. Die Arbeitszeiten sind individuell mit der Betreuungskraft zu vereinbaren. Es muss eine 2-stündige Pause während des Tages eingehalten werden. Der Zeitpunkt der Pause ist individuell zu vereinbaren.

Die Wahl einer 24-Stunden-Betreuung bringt oft viele Fragen mit sich. Schließlich geht es darum, einen Menschen in gute und vertrauensvolle Hände zu geben. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Anbieter zu finden, der Qualität, Menschlichkeit und rechtliche Sicherheit vereint. Da es in Österreich viele Vermittlungsagenturen gibt, lohnt es sich genau hinzusehen. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, seriöse Betreuung zu erkennen und die passende Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich daheim wohnen. Die 1:1 Betreuung ermöglicht dieses Leben in vertrauter Umgebung. Die 1:1 Betreuung entlastet die Familie und unterstützt die Lebensqualität der pflege- und betreuungsbedürftigen Person ganz individuell.

Die Kosten setzen sich aus Einmalkosten, wie der Erstorganisationspauschale (je nach Produkt) sowie den den jeweiligen Tagessätzen (Honorar Betreuungsunternehmen, Servicepauschale Vermittlungsunternehmen etc.) und zusätzlichen Fahrtkosten zusammen. Näheres entnehmen Sie bitte direkt unserem Kostenrechner.

Cura domo bietet auch die Möglichkeit einer kurzfristigen, altersunabhängigen Krankenhaus-Nachversorgung oder einer Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige. Die Betreuung endet automatisch nach 21 Tagen und kann auch einmalig verlängert werden.

Für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause können je nach Pflegestufe und persönlicher Situation staatliche sowie teilweise auch bundesweite Förderungen beantragt werden. Gerne unterstützen unsere Regionalleiter Sie bei jeglichen Fragen zu den Voraussetzungen und der Antragstellung. Übersicht der aktuellen Pflegegelder und ab welcher Pflegestufe 24 stunden Betreuung möglich ist, finden Sie unter dem Link Pflegegeld.

Die selbstständigen Betreuungskräfte werden von unseren eigenen Busfahrern oder den Regionalleitungen direkt zu den Familien gebracht. Der Wechsel erfolgt ausschließlich tagsüber. Vor Ort findet gemeinsam mit der Regionalleitung oder einer selbstständigen DGKP eine persönliche Übergabe bzw. Einschulung statt. Die Betreuungskräfte bleiben in der Regel zwischen zwei und vier Wochen vor Ort, danach erfolgt der reguläre Wechsel. Cura domo unterstützt sowohl die Familien als auch die Betreuungsunternehmen mit muttersprachlichen Koordinatoren bei allen Anliegen und organisiert im Bedarfsfall (z. B. bei Krankheit) innerhalb von drei Tagen einen passenden Ersatz.

Die Rechte und Pflichten der Personenbetreuung regelt das Hausbetreuungsgesetz. Es ist auch Basis für den 24 Stunden Betreuungsvertrag der 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Zu den Pflichten zählen die zuverlässige Durchführung der vereinbarten Betreuungsleistungen (je nach Betreuungsform), die Verschwiegenheit über persönliche Informationen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Auch die betreuten Personen bzw. Angehörigen haben Mitwirkungs- und Fürsorgepflichten gegenüber den Betreuungskräften. Pflegerische und medizinische Tätigkeiten dürfen nicht vorgenommen werden. Mit dementsprechender Delegation durch den Hausarzt oder diplomiertes Gesundheits-und Krankenpflegepersonal bzw. unter bestimmten Voraussetzungen dürfen nur gewisse Tätigkeiten übernommen werden.

Betreuung und Pflege werden im Alltag oft gleichgesetzt – dabei bezeichnen sie zwei unterschiedliche Leistungen. Pflege umfasst medizinisch-therapeutische Tätigkeiten wie beispielsweise das Wechseln von Verbänden. Sie darf nur von diplomierten Pflegefachkräften oder Pflegeassistenten durchgeführt werden mit bestimmten Ausnahmen.
Betreuung hingegen meint die Unterstützung im täglichen Leben: Gesellschaft leisten, beim Haushalt helfen, gemeinsam kochen oder zu Arztterminen begleiten. Genau das leisten die selbstständigen Betreuungskräfte im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung – rund um die Uhr, direkt zu Hause.

Die Qualität der Betreuung wird durch regelmäßige Qualitätsvisiten, persönliche Ansprechpartner in jedem Bundesland vor Ort sowie die Begleitung durch Regionalleitungen und diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) sichergestellt. Zusätzlich unterstützt cura domo Familien und die Betreuungsunternehmen laufend bei organisatorischen und pflegerischen Anliegen. Cura domo ist eines der ersten Vermittlungsunternehmen, welches sich bereits 2020 der freiwilligen ÖQZ-Zertifizierung unterzogen hat, welche für Sicherheit, Transparenz und Qualität in der Betreuung zu Hause bürgt. Unsere Leistungen werden permanent einem Qualitätscheck unterzogen. Das gibt Ihnen die nötige Sicherheit eine richtige Entscheidung zu treffen.

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar.
Da sie als außergewöhnliche Belastung gelten, lassen sich die tatsächlichen Kosten abzüglich bereits erhaltener Zuschüsse (wie Pflegegeld oder Förderungen) steuermindernd geltend machen. Eine 24-Stunden-Betreuung (Personenbetreuung) kann in Österreich grundsätzlich ab Pflegestufe 0 privat organisiert werden. Staatliche Förderungen und Zuschüsse sind jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Hier gibt es rechtliche Voraussetzungen der 24 Stunden Betreuung, die erfüllt werden müssen. Der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 ist Voraussetzung. Bei nachgewiesener Demenz kann die Förderung bereits ab Stufe 1 gewährt werden. Das monatliche Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person darf € 2.500 nicht überschreiten. Der Betreuungsbedarf muss zwingend gegeben sein. Ab Stufe 5 wird dieser generell angenommen, bei Stufe 3 und 4 wird er durch das Sozialministeriumservice geprüft.

Der sogenannte Turnuswechsel erfolgt nach individueller Vereinbarung und richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie sowie der Betreuungskraft. In der Regel wechselt die Betreuungskraft alle zwei, drei bis vier Wochen.

Dank des regelmäßigen Austauschs mit unseren Betreuungskräften wissen wir in vielen Fällen bereits frühzeitig, wenn eine Vertretung notwendig wird. So können wir den Wechsel rechtzeitig planen. Sollte eine Betreuungskraft dennoch kurzfristig ausfallen, organisieren wir dank unseres großen Pools an selbstständigen Betreuungskräften in der Regel innerhalb eines Werktages, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen, eine passende Vertretung.

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