24 Stunden Betreuung in Vorarlberg

Ihr Regionalleiter
Jürgen Schuster
Benötigen Sie 24 Stunden Betreuung in Vorarlberg?
Seit über 20 Jahren begleiten wir Familien in dieser herausfordernden Lebenssituationen – einfühlsam, verlässlich und kompetent.
Sie müssen sich nicht stundenlang informieren oder alles alleine organisieren. Kontaktieren Sie uns einfach und teilen Sie uns Ihre Situation mit – wir kümmern uns um den Rest: Wir beantworten Ihre Fragen, klären alle offenen Punkte und finden gemeinsam die Lösung, die zum Alltag der zu betreuenden Person passt.
Unser Team aus erfahrenen Regionalleiter:innen sowie österreichischen, diplomierten Pflegekräften (DGKP) unterstützt Sie bei allen Anliegen – ob Demenzbetreuung, Palliativbegleitung oder kurzfristige Entlastung. Wir übernehmen Organisation, Formalitäten und Koordination, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Liebsten.
Mit uns sind Sie in erfahrenen, einfühlsamen Händen – wir wissen, wie wertvoll Sicherheit, Vertrauen und Unterstützung in dieser Zeit sind.
Betreuung in Bregenz Dornbirn Feldkirch Bludenz
Häufig gestellte Fragen zu 24 Stunden Betreuung
Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer 24h-Betreuung in Vorarlberg?
Generell sind keine bestimmten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuung in Vorarlberg gegeben.
Zu beachten sind allerdings Kriterien wie der maßgebliche Betreuungs-und/oder Pflegebedarf und ein Wohnsitz in Vorarlberg.
Viele Leistungen können zudem durch Pflegegeld oder Förderungen unterstützt werden.
Wie beantragt man das Pflegegeld in Vorarlberg, wie hoch ist es – und wofür kann man es nutzen?
Der Antrag wird beim Sozialversicherungsträger gestellt, welcher auch für die Ausbezahlung der Pension zuständig ist. Jegliche relevante, ärztliche Befunde sollten dem Antrag bereits beigelegt werden.
Die Behörde veranlasst danach eine Untersuchung durch einen Arzt um den jeweiligen Pflegebedarf festzustellen.
Nach erfolgter Prüfung folgt ein Bescheid über die Höhe der Pflegestufe sowie des Pflegegelds.
Das Pflegegeld richtet sich nach dem täglichen Hilfebedarf einer Person. Dieser wird in 7 Pflegestufen eingeteit.
Das Pflegegeld kann flexibel eingesetzt werden – z. B. für 24-Stunden-Betreuung, mobile Pflege, Haushaltshilfe oder Hilfsmittel, um den Alltag sicher und selbstbestimmt zu gestalten.
Welche Pflegestufen gibt es – und wie beeinflussen sie die Höhe des Pflegegeldes?
Es gibt 7 Pflegestufen – je höher die Stufe, desto intensiver ist die Unterstützung notwendig, und desto höher fällt das Pflegegeld aus.
Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Pflegestufen inklusive des erforderlichen Bedarfes sowie der jeweiligen Höhe finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bzw. dem nachfolgenden Link: https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html
Was zeichnet eine qualitätsvolle 24-Stunden-Betreuung in Vorarlberg aus?
Eine hochwertige 24-Stunden-Betreuung zeichnet sich durch Professionalität, Zuverlässigkeit und Einfühlungsvermögen aus.
Sie unterstützt Menschen im Alltag umfassend – von der Körperpflege bis hin zu Haushaltstätigkeiten und sozialer Alltagsbegleitung.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen, mit welchem auch cura domo auch seit 2020 ausgezeichnet ist.
Mit diesem Qualitätszertifikat bürgt cura domo für Transparenz, Sicherheit und Qualität in der Betreuung zu Hause.
Welche Kosten entstehen bei einer Betreuung rund um die Uhr zu Hause in Vorarlberg?
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung hängen von der Anzahl der Betreuungskräfte, dem Leistungsumfang und der Dauer der Betreuung ab. In Vorarlberg liegen die monatlichen Aufwendungen in der Regel zwischen 2.500 € und 3.500 €.
Fördermöglichkeiten:
Das Pflegegeld kann teilweise für die Betreuung eingesetzt werden.
Weiters ist ab der Pflegestufe 3 eine Förderung von bis zu € 800,- pro Monat möglich. Allerdings sind hierzu gewisse Voraussetzungen zu beachten (wie zB der Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung, Beschäftigung von zwei selbstständigen Betreuungspersonen für Pflegestufe 3 etc.).
Je nach Bundesland gibt es weitere Landeszuschüsse, die die finanzielle Belastung reduzieren -> für nähere Informationen dazu steht Ihnen unser Team in Vorarlberg jederzeit zur Verfügung.
Was ist der Unterschied zwischen 24 Stunden Pflege, Pflegeheim, mobiler Pflege und häuslicher 24-Stunden-Betreuung?
In Vorarlberg gibt es verschiedene Möglichkeiten der Betreuung:
Mobile Pflegedienste kommen stundenweise nach Bedarf und entlasten Angehörige im Alltag.
Pflegeheime bieten rund-um-die-Uhr medizinische Versorgung in einer Einrichtung, wobei hier eine Fachkraft mehrere Personen betreut.
Die häusliche 24-Stunden-Betreuung hingegen bietet eine intensive 1:1 Unterstützung direkt zu Hause.
Zu beachten ist dabei, dass die 24-Stunden-Pflege auf medizinische und pflegerische Leistungen durch Fachkräfte ausgerichtet ist, während die 24-Stunden-Betreuung auf
Alltagshilfe und persönliche Begleitung ohne pflegerische oder medizinische Leistungen spezialisiert ist.
Zu diesen Themen und weiteren Fragen rund um 24 Stunden Betreuung, Pflege und Pflegegeld in Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Bludenz, Lustenau, Hohenems, Rankweil, Götzis, Lauterach, Hard, Höchst, Nenzing, Alberschwende, Lochau, Fußach, Sulz, Lech, Thüringen, Schwarzach, Wolfurt, Altach, Mäder, Koblach, Meiningen, Röthis, Weiler, Laterns, Frastanz, Satteins, Schlins, Ludesch, Nüziders, Kennelbach, Bludesch, Montafon (Schruns, Gaschurn, Vandans) Klostertal, (Braz) Brandnertal (Bürs) Großwalsertal und weiteren Gemeinden in Vorarlberg berät Sie Ihr Regionalleiter persönlich.
* Die 24-Stunden-Betreuung ersetzt nicht die medizinische Pflege, sondern ergänzt sie. Unsere Personenbetreuer:innen können, nach Delegation des Hausarztes bzw. der Hauskrankenpflege, pflegetechnische Maßnahmen übernehmen.
Von der ersten Beratung über die Auswahl der Betreuungsperson bis zur laufenden Qualitätssicherung begleiten wir Sie zuverlässig und transparent.
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24 Stunden Pflege Vorarlberg / 24-Stunden-Betreuung Vorarlberg
Rechtlicher Hinweis: „Aus Gründen der besseren Auffindbarkeit wird auf dieser Seite auch der Begriff „24-Stunden-Pflege“ verwendet. Gemeint ist dabei stets die gesetzlich definierte 24-Stunden-Betreuung gemäß § 159 der Gewerbeordnung (GewO 1994).
Die 24-Stunden-Betreuung erfolgt durch selbstständig tätige Personenbetreuer:innen im Privathaushalt und umfasst keine medizinische Pflege im Sinne der Gesundheits- und Krankenpflege.
Wenn Sie daher auf dieser Seite Formulierungen wie „24-Stunden-Pflege in Vorarlberg“ finden, ist stets die 24-Stunden-Betreuung in Vorarlberg gemeint.“