FAQs

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen vor Betreuungsbeginn

Welche Voraussetzungen müssen für eine 24 Stunden-Betreuung gegeben sein?

Die Betreuer/innen müssen für die Dauer ihres Turnus ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt bekommen. Auch die Mitbenützung von Bad und Küche sowie die Bereitstellung von Verpflegung ist Voraussetzung.

Woher kommen die 24 Stunden-Betreuer/innen?

Unsere Betreuer/innen kommen aus der Slowakei, Rumänien, Ungarn, Bulgarien und Polen. Wir bevorzugen immer Sprachteams zusammenzustellen, damit die Übergabe zwischen den Betreuer/innen tadellos funktioniert.

Wie gut sprechen die Betreuer/innen Deutsch?

So unterschiedlich die Betreuungsprodukte sind, so unterschiedlich sind die Deutschkenntnisse der Damen und Herren. In der Betreuungsform Basis verfügen die Betreuer/innen über Basissprachkenntnisse, um den Haushalt in Österreich zu meistern. In der Betreuung Intensiv, der Krankenhausnachversorgung und in der Palliativbegleitung sprechen die Damen auf Grund ihrer jahrelangen Pflegeerfahrungen in Österreich und/oder Deutschland ein gutes Deutsch (entsprechend dem internationalen Sprachniveau B1, B2). Cura domo Perlen verfügen über sehr gute Deutschkenntnisse, da sie teilweise Deutsche Vorfahren haben (Donauschwaben, Siebenbürger Sachsen) oder Deutsch in ihren Heimatländern studiert haben.

Wie lange dauert die Organisation einer 24 Stunden-Betreuung

Wir können nach Einlangen des unterfertigten Angebotes innerhalb kürzester Zeit eine qualifizierte Betreuungskraft zur Verfügung stellen.

Warum soll ich mich für eine 24 Stunden-Betreuung entscheiden?

Die 24 Stunden-Betreuung sollte die Familie entlasten und versucht auf alle Bedürfnisse des Patienten einzugehen bzw. die Lebensqualität und Eigenständigkeit der Betreuungsperson so gut als möglich zu erhalten bzw. zu fördern.

Was unterscheidet die Betreuungsform ``Basis`` von den Betreuungsformen ``Pflege`` oder ``Pflege intensiv``?

Bei der Betreuungsform Basis unterstützt die Betreuungskraft Personen bei der Gestaltung und Bewältigung des Alltages. Sie erledigt haushaltsnahe Tätigkeiten, führt den Haushalt und begleitet die Betreuungsperson zum Beispiel zu verschiedenen Seniorenveranstaltung oder zum Arzt. Bei der Betreuungsform „Pflege“ oder „Pflege Intensiv“ steht die Pflegeleistung im Mittelpunkt, aber es werden natürlich auch alle oben angeführten Leistungen erledigt.

Was sind die Aufgabenbereiche der Regionalleiter?

Die Regionalleitung ist die erste Ansprechperson für die Familien und die Betreuungskräfte bei allen Veränderungen. Der Regionalleiter unterstützt bei den Anträgen für das Sozialministerium und steht Ihnen mit Rat und Tat bei der Organisation von Pflegehilfsmitteln, bei der Pflegegeldeinstufung bzw. bei der Beantragung der Mindestsicherung zur Seite.

Wie können Sie uns im Notfall erreichen?

Sollten Sie im Notfall die Regionalleitung nicht erreichen, stehen wir Ihnen gerne unter der 24 Stunden-Hotline 0660/68 62 670 zur Verfügung. Weitere Kontaktinformationen finden Sie hier.

Wie hoch ist die Organisationspauschale?

Für die Langzeitpflege verrechnen wir einmalig Euro 590,-. Bei einer Kurzzeitpflege Euro 200,-, wobei bei einem Umstieg auf Langzeitpflege dieser Betrag bereits auf die Langzeitpflege gut geschrieben wird.

Wer bezahlt das Honorar, die Sozialversicherung und die Fahrtkosten der Betreuungskräfte?

Da alle unsere PersonenbetreuerInnen auf selbständiger Basis tätig sind, ist in ihrem Honorar bereits die Sozialversicherung inkludiert. Sie ist verantwortlich dafür, dass die monatlichen Vorschreibungen pünktlich bezahlt werden. Cura domo hilft und unterstützt  als Agentur dabei sehr gerne.

Abhängig von der Distanz der Anreise zum Zielort haben wir unterschiedliche Zonenpreise für die Reisekosten. Diese entnehmen Sie bitte unserem Rechner

Gibt es eine Servicepauschale?

Unsere tägliche Servicepauschale ist transparent auf der Monatsabrechnung dargestellt.

Wann erfolgt die Rechnungslegung?

Die Rechnungslegung erfolgt immer zum Monatsletzten und wird Tag genau abgerechnet.

Gibt es eine steuerliche Begünstigung für die 24 Stunden-Betreuung?

Gemäß Einkommensteuergesetz sind bei einer „Betreuung zu Hause“ die damit verbundenen Aufwendungen ab der Pflegestufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation geltend gemacht werden.

Wie komme ich in den Genuß einer Förderung der 24 Stunden-Betreuung durch das Sozialministerium?

Ab der Pflegestufe 3 und zwei ausgebildeten Betreuungskräften besteht die Möglichkeit beim Sozialministerium Förderung für die 24 Stunden-Betreuung zu beantragen. Den Antrag für die Förderung finden Sie in unserer Familienmappe. Bei etwaigen Fragen steht Ihnen gerne Frau Nicole Zahaby unter der Telefonnummer 0660/68 62 670 zur Verfügung.

Woher bekomme ich den Antrag für die Förderung beim Sozialministerium?

Den Antrag finden Sie in unserer Familienmappe, welche Ihnen bei Betreuungsbeginn übergeben wird. Falls Sie in unserer Familienmappe kein Antragsformular vorfinden sollten, so können Sie sich den Antrag auf unserer Website hier ausdrucken.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung beim Sozialministerium?

Die Betreuungskräfte müssen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet sein. Die Einkommensgrenze der zu betreuenden Person darf Euro 2.500,- netto nicht überschreiten.

Wie lange hat man Zeit, den Antrag beim Sozialministerium einzureichen?

Der Antrag muss spätestens 28 Tage nach Betreuungsbeginn eingereicht werden.

Ist cura domo ein österreichisches Unternehmen?

Ja! Wir sind als österreichisches Familienunternehmen seit 2003 im Dienst unserer Kunden österreichweit tätig.

Häufige Fragen während der Betreuung

Wie sind die Arbeitszeiten der 24 Stunden-Betreuer/innen geregelt?

Die Arbeitszeiten sind individuell mit der Betreuungskraft zu vereinbaren, wobei Sorge zu tragen ist, dass die Betreuer/innen eine 2-stündige Pause während des Tages einhalten. Die Pausen selbst sind in Absprache mit den Angehörigen zu vereinbaren.

Wie funktioniert der Wechsel?

Der Wechsel der Damen erfolgt je nach Bundesland an einem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag (Hängt vom jeweiligen Bundesland ab). Die Übergabe zwischen zwei Betreuungskräften dauert in der Regel ca. 30 Minuten.

Wie lange bleiben die Betreuungskräfte?

Der Turnus der Damen dauert 2, 3 bzw. 4 Wochen abhängig von der Intensität der erforderlichen Betreuungsleistung aber natürlich auch von der geografischen Lage. So bleiben viele Betreuer/-innen, die in Tirol oder Vorarlberg eingesetzt sind aufgrund der langen An- und Abreise oft gerne bis zu 4 Wochen durchgehend im Einsatz.

Müssen Betreuungskräfte angemeldet werden?

Ja! Auf Grund des österreichischen Meldegesetzes müssen die Betreuungskräfte innerhalb von 3 Werktagen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet werden. Die durchgeführte Anmeldung ist auch mit eine der Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung beim Bundessozialamt.

Was passiert bei einem Spitalsaufenthalt der zu betreuenden Person?

Im Fall eines Spitalaufenthaltes ist der Regionalleiter umgehend darüber zu informieren. Gemeinsam (und anhand der Informationen durch das Spital) wird entschieden, ob die Betreuerin nach Hause führt oder in der Zwischenzeit die Wohnung betreut (und durchputzt) und die Patientin/den Patienten täglich im Spital besucht. Wenn der Spitalsaufenthalt länger als eine Woche in Anspruch nimmt, kann die Betreuungskraft im Zuge des Wechsels von unseren Bussen abgeholt werden. Sobald die Betreuungskraft abgeholt wurde, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten während des andauernden Spitalaufenthaltes der zu betreuenden Person. Ist der Spitalsaufenthalt kürzer als eine Woche, ist von einer Abholung der Betreuungskraft abzuraten, da diese zu Hause angekommen oft gleich wieder umdrehen muss, um die Betreuung bei ihrem Patienten/ihrer Patientin in Österreich fortzusetzen.

Woher kann ich notwendige Pflegehilfsmittel für die zu betreuende Person beziehen?

Wir arbeiten schon seit langem sehr erfolgreich mit Herrn Alois Reiss von der Firma VITA AKTIV zusammen. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Herrn Reiss telefonisch unter 0664/127 59 70 oder entnehmen Sie entsprechende Informationen auf der Homepage www.vita-aktiv.at.

Warum müssen unsere Betreuungskräfte eine Betreuungsdokumentation führen?

Die Betreuungsdokumentation bietet eine transparente Aufstellung über die pflegerischen und haushaltsnahen Tätigkeiten, welche unsere Betreuungskräfte während Ihres Aufenthaltes bei den Familien erbracht haben. Mit Ihrer Unterschrift auf der Betreuungsdokumentation bestätigen Sie die wahrheitsgemäßen Angaben der Betreuungskräfte.

Welche Tätigkeitsbereiche erfüllen unsere Betreuer/innen?

Unserer Betreuungskräfte unterstützen den zu betreuenden Patienten:

  • bei der Nahrungs- bzw. Flüssigkeitsaufnahme,
  • bei der Körperpflege,
  • Unterstützung beim Gang zur Toilette bzw. Leibstuhl, – Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten,
  • Unterstützung beim An- bzw. Auskleiden
  • Hilfestellung beim Gehen und der allgemeinen Mobilität
  • Rufbereitschaft in der Nacht
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Zubereitung von Speisen, Erledigungen von kleineren Einkäufen, Erledigung von Haushaltstätigkeiten)

Dürfen Personenbetreuer/innen Medikamente einteilen bzw. verabreichen?

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die 24 Stunden Betreuer/-innen nur berechtigt sind, betreuungsbedürftige Personen in ihrem Tagesablauf zu unterstützen, jedoch keinerlei medizinische Tätigkeiten (Verabreichung von Injektionen, Fusionen, Verabreichung von Medikamenten, etc.) leisten dürfen. Im Einzelfall sind Personenbetreuer/-innen nach Maßgabe des § 50b Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169 und des § 15 Abs.7 GuKG berechtigt, einzelne ärztliche Tätigkeiten (z. Bsp. Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen, Anlegen von Bandagen und Verbänden, einfache Wärme- und Lichtanwendungen, etc.) an der betreuten Person auszuführen, wenn sie von der Personenbetreuerin nicht überwiegend erbracht werden. Alle weiteren pflegetechnischen Maßnahmen, die über § 50b Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169 und des § 15 Abs.7 GuKG hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Delegation seitens der Familie bzw. des Hausarztes (entsprechende Formulare finden Sie in Ihrer Familienmappe).

Was versteht man unter einer Delegation?

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die 24 Stunden Betreuer(innen) nur berechtigt sind, betreuungsbedürftige Personen in ihrem Tagesablauf zu unterstützen, jedoch keinerlei medizinische Tätigkeiten (Verabreichung von Injektionen, Fusionen, Verabreichung von Medikamenten, etc.) leisten dürfen. Im Einzelfall sind Personenbetreuer/-innen nach Maßgabe des § 50b Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169 und des § 15 Abs.7 GuKG berechtigt, einzelne ärztliche Tätigkeiten (z. Bsp. Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen, Anlegen von Bandagen und Verbänden, einfache Wärme- und Lichtanwendungen, etc.) an der betreuten Person auszuführen, wenn sie von der Personenbetreuerin nicht überwiegend erbracht werden. Alle weiteren pflegetechnischen Maßnahmen, die über § 50b Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169 und des § 15 Abs.7 GuKG hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Delegation seitens der Familie bzw. des Hausarztes (entsprechende Formulare finden Sie in Ihrer Familienmappe).

Was tun, wenn die Betreuungskraft erkrankt und ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann?

In diesem Fall verständigen Sie bitte die Regionalleitung. Diese wird sich dann in Rücksprache mit der Agentur um eine schnellstmögliche Lösung bemühen.

Welche Weiterbildungen werden für die Betreuungskräfte durch Cura Domo angeboten?

Wir bieten unseren Betreuer/-innen die Möglichkeit sich laufend bei Seminaren (Alzheimer/Demenz, Decubitusprophylaxe, Mobilisierungstechniken, uvm.) fortzubilden.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Eine Kündigung ist immer 14 tägig zum Monatsletzten möglich. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Häufige Fragen über die Kosten

Wie hoch ist die Organisationspauschale?

Für die Langzeitbetreuung verrechnen wir einmalig Euro 450,-. Bei einer Kurzzeitbetreuung Euro 150,-, wobei bei einem Umstieg auf Langzeitbetreuung dieser Betrag bereits auf die Langzeitbetreuung gut geschrieben wird.

Wer bezahlt das Honorar, die Sozialversicherung und die Fahrtkosten der Betreuungskräfte?

Durch unseren Alles inklusive Preis sind alle oben angeführten Kosten bereits im jeweiligen Tagespreis abgedeckt.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Wann erfolgt die Rechnungslegung?

Die Rechnungslegung erfolgt immer zum Monatsletzten und wird Tag genau abgerechnet.

Gibt es eine steuerliche Begünstigung für die 24 Stunden-Betreuung?

Gemäß Einkommensteuergesetz sind bei einer „Betreuung zu Hause“ die damit verbundenen Aufwendungen ab der Pflegestufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation geltend gemacht werden.

Fragen zum Thema Förderung

Wie komme ich in den Genuss einer Förderung der 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministerium?

Ab der Pflegestufe 3 und zwei ausgebildeten Betreuungskräften besteht die Möglichkeit beim Sozialministerium Förderung für die 24h Betreuung zu beantragen. Den Antrag für die Förderung finden Sie in unserer Familienmappe. Bei etwaigen Fragen steht Ihnen gerne Frau Nicole Zahaby unter der Telefonnummer 0660/68 62 670 zur Verfügung.

Woher bekomme ich den Antrag für die Förderung beim Sozialministerium?

Den Antrag finden Sie in unserer Familienmappe, welche Ihnen bei Betreuungsbeginn übergeben wird. Falls Sie in unserer Familienmappe kein Antragsformular vorfinden sollten, so können Sie sich den Antrag auf unserer Website hier ausdrucken.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung beim Sozialministerium?

Die Betreuungskräfte müssen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet sein. Die Einkommensgrenze der zu betreuenden Person darf Euro 2.500,- netto nicht überschreiten.

Wie lange hat man Zeit, den Antrag beim Sozialministerium einzureichen?

Der Antrag muss spätestens 28 Tage nach Betreuungsbeginn eingereicht werden.

Online Schnellanfrage

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Angebot! Damit wir Ihre Anfrage rasch bearbeiten können, bitten wir Sie folgendes Formular möglichst vollständig auszufüllen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder lieber telefonisch Kontakt aufnehmen, so sind wir unter +43 1 33 67 000 (Montag – Freitag von 8:00 – 17:00 Uhr) oder unter unserer 24 Stunden-Hotline +43 660 68 62 670 gerne für Sie erreichbar.



    Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.Datenschutz*

    Skip to content