Betreuungspaket
Krankenhaus Nachversorgung
In besten Händen!
Krankenhäuser sind für de Akutversorgung von Patienten zuständig. Doch was passiert, wenn Ihr Angehöriger nach dem Krankenhausaufenthalt nicht mehr alleine bleiben kann und überbrückend Hilfe und Unterstützung zu Hause benötigt?
Nur selben können Angehörige die zeitintensive Betreuung so kurzfristig übernehmen. Cura domo stellt für diese besondere Phase für ein bis 3 Wochen eine Personenbetreuer:in bei, die die zu betreuende Person sowie die Angehörigen begleitet eine gute Eingliederung in den Alltag Zuhause ermöglicht.
Gemeinsam mit der Familie, der zu betreuenden Person und dem Regionalleiter wird nach einiger Zeit entschieden, ob es eine Fortsetzung der Betreuung geben soll oder ob der Alltag wiederum allein oder mit Unterstützung eines mobilen Dienstes bewerkstelligt werden kann.
Betreuungssituationen, in denen eine Krankenhaus Nachversorgung sinnvoll ist:
- Betreuungsperson ist aufgrund eines Krankenhaus-Aufenthaltes allgemein geschwächt
- Betreuungsperson muss mobilisiert werden bzw. ist vorrangig bettlägerig
- Betreuungsperson benötigt Unterstützung bei der Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme
- Die Betreuungsperson ist inkontinent und benötigt Unterstützung bei der tägl. Körperpflege
- Eventuell ist Hilfestellung in der Nacht notwendig
Aufgabenbereiche unserer Betreuerinnen
- Bei diesem Betreuungspaket hat die Pflegeleistung der Betreuungsperson absolute Priorität
- Nach zeitlicher Verfügbarkeit allgemeine Haushaltsführung (Reinigungstätigkeiten, Wäscheversorgung etc.)
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Erledigung von Einkäufen und Botengängen (z. B. Begleitung zum Arzt, zur Apotheke etc.)
- Gemeinsame Gestaltung des Alltags und Versorgung von Pflanzen und Haustieren
- Unterstützung bei der Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme
- Durchführung der Körperpflege und Inkontinenzversorgung
- Kontrolle bei der Medikamenteneinnahme
- Regelmäßige und detaillierte Dokumentation der Betreuungs- und Haushaltsleistung und bei Bedarf Führung eines Haushaltsbuches
- Im Einzelfall können medizinische und pflegerische Tätigkeiten nach schriftlicher Delegation des behandelnden Arztes vom Betreuungsunternehmen durchgeführt werden