Neues Gütesiegel für Vermittlungsagenturen


29. April 2019

Für Vermittlungsagenturen bringt das Jahr 2019 eine interessante Neuerung. Es wird ein neues Gütesiegel für Vermittlungsagenturen eingeführt! Dieses baut auf den Standes- und Ausübungsregeln für Personenbetreuung auf. In ähnlicher Form gelten diese seit 2016 für das Gewerbe „Organisation von Personenbetreuung“. Das ursprüngliche Konzept wurde dabei sowohl durch die Wirtschaftskammer Niederösterreich als auch Wien erarbeitet. Das Sozialministerium hat dies anschließend als Basis für das nun vorliegende, staatliche Gütesiegel herangezogen.

Das Ergebnis daraus ist ein erster Konsens welcher in den nächsten Wochen und Monaten jedoch noch getestet wird.
Das vorliegende Gütesiegel für Vermittlungsagenturen beruht auf Freiwilligkeit!

Wer kann sich zertifizieren lassen?

Jede Vermittlungsagentur mit einem Firmensitz in Österreich. Diese muss jedoch eine aufrechte österreichische Gewerbeberechtigung für die „Organisation von Personenbetreuung“ besitzen.

Welche Kriterien muss eine Vermittlungsagentur für das Gütesiegel erfüllen?

Zahlreiche der geforderten Kriterien entsprechen damit den bereits bestehenden Standes- und Ausübungsregeln. Diese wurden jedoch um Weitere ergänzt. Sie sind nun in zwei unterschiedliche Arbeitsverhältnisse aufgeteilt: Vermittler/Personenbetreuungskraft sowie Vermittler/betreuungsbedürftige Person.

Die Anforderungen an die Konstellation Vermittler/Personenbetreuungskraft

  1. Die Werbeauftritte der Vermittler müssen mit den Verträgen übereinstimmen
  2. Es besteht sowohl eine Aufklärungspflicht über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, als auch zu den Rechten und Pflichten als Personenbetreuer/in
  3. Delegierung von Pflegetätigkeiten sowie der medizinischen Tätigkeiten
  4. Die Rahmenbedingung der Betreuung müssen eindeutig sein
  5. Die Erreichbarkeit einer Ansprechperson muss gewährleistet sein
  6. Es muss eine nachvollziehbare Abrechnung stattfinden
  7. Eine Betreuungsdokumentation soll die Qualität während der Betreuung sicherstellen
  8. Es muss ein ordnungsgemäßer Notfallplan für Klienten bestehen sowie ein Konfliktmanagement für Personenbetreuer
  9. Der Organisationsvertrag muss den WKO-Standards entsprechen

Anforderungen an die Konstellation Vermittler/betreuungsbedürftige Person

  1. Es muss eine Bedarfserhebung durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen stattfinden
  2. Die Kompetenz der Personenbetreuerinnen/-betreuer müssen klar sein
  3. Es muss eine Aufklärung über die Förderung der 24h-Betreuung stattfinden
  4. Die Aufklärung über die Betreuungsverträge ist gefordert
  5. Qualifikation der Personenbetreuerinnen/-betreuer muss sichergestellt werden
  6. Es muss eine laufende Qualitätssicherung stattfinden
  7. Ein ordnungsgemäßer Notfallplan für Klienten und Personenbetreuerinnen/-betreuer muss vorhanden sein
  8. Es muss ein Ersatz bereitstehen, wenn eine PersonenbetreuerIn ausfällt
  9. Konfliktmanagement
  10. Anforderungen an die Personenbetreuerin/-betreuer
  11. Zusätzliche Inhalte im Vermittlungsvertrag müssen zudem verständlich sein

Diese Kriterien sind bei cura domo in unserem Ablauf bereits seit vielen Jahren etabliert.

Zertifizierungsstelle

Das Verfahren zur Zertifizierung wird vom Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt. Auf der Website www.ngz.at wird eine eigene Seite mit allen Details zur Zertifizierung von Vermittlungsagenturen eingerichtet.

Zertifizierungsprozedere

Die Begutachtung erfolgt in der Vermittlungsagentur. Dies umfasst dabei ebenso Gespräche mit allen relevanten Partnerinnen und Partnern. Zusätzlich wird bei der Zertifizierung in innerbetriebliche Aufzeichnungen Einsicht genommen. Nach 18 Monaten erfolgt wiederum eine Zwischenüberprüfung.

Dauer und Gültigkeit des Gütesiegels

Das Gütesiegel für Vermittlungsagenturen wird für 3 Jahre erteilt und kann, falls gewünscht, danach rezertifiziert werden.

Entzug des Gütesiegels
  • Bei Verstoß gegen die Bedingungen der Richtlinie, Insolvenz, gravierendem oder wiederholtem Missbrauch der Verwendung des Qualitätszertifikat, sowie
  • bei Beanstandungen, die Dritte gegenüber Inhabern des Qualitätszertifikat erheben und denen nach eingehender Prüfung stattgegeben werden.
Erste Zertifizierungen

Die ersten Zertifizierungen werden voraussichtlich im Spätherbst 2019 verliehen.

Ein Gütesiegel für Vermittlungsagenturen ist ein gutes Signal für die gesamte Branche. Familien können dadurch einfacher eine hochqualitative Agentur finden, hingegen es für die schwarzen Schafe der Branche schwieriger wird. Für uns als cura domo ist es selbstverständlich diese Zertifizierung anzustreben. Als führender Anbieter in Hinblick auf Kundenservice und Flexibilität, wollen wir unseren Kunden stets die beste Qualität bieten. Mit diesem Gütesiegel haben unsere Kunden in Zukunft eine unabhängige, externe Bestätigung für unsere professionelle Arbeit.

Robert Pozdena, Fachgruppenobmann WKNÖ Personenbetreuung

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