FAQs
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause

Welche Voraussetzungen müssen für eine 24 Stunden-Betreuung gegeben sein?

Für die Dauer des Einsatzes muss den selbstständigen Personenbetreuer:innen ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Auch die Mitbenützung von Bad und Küche sowie die Bereitstellung von Verpflegung ist Voraussetzung.

Unsere Personenbetreuer:innen stammen vorrangig aus der Rumänien, Ungarn, Bulgarien, Slowakei, Kroatien und mittlerweile auch aus der Ukraine. Sie werden von unseren muttersprachlichen Koordinatoren laufend unterstützt.

Die 24-Stunden-Betreuung basiert auf eine 1:1 Betreuung. Sie bietet den Menschen die Möglichkeit in den eigenen vier Wänden und der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Die Familie wird entlastet und es wird versucht auf alle Bedürfnisse der Klient:innen einzugehen bzw. die Lebensqualität der zu betreuenden Person so gut als möglich zu erhalten bzw. zu fördern.

In jedem Bundesland steht den Familien sowie den Personenbetreuer:innen ein Expertenteam, bestehend aus einer Regionalleitung, oftmals auch einem Key Account sowie österreichischen, diplomiertem Gesundheits-und Krankenpflegekräften (DGKP) zur Verfügung. Das Team unterstützt bei jeglichen Formalitäten, bei der Organisation von Pflegehilfsmitteln, bei der Pflegegeldeinstufung uvm. 

Sollten Sie im Notfall die Regionalleitung nicht erreichen, stehen wir Ihnen gerne unter der 24 Stunden-Hotline 0660/68 62 670 zur Verfügung. Weitere Kontaktinformationen finden Sie hier.

Da alle unsere PersonenbetreuerInnen auf selbständiger Basis tätig sind, ist in ihrem Honorar bereits die Sozialversicherung inkludiert. Grundsätzlich sind die Personenbetreuer:innen verantwortlich dafür, dass die monatlichen Vorschreibungen pünktlich bezahlt werden. Cura domo hilft und unterstützt  als Agentur dabei sehr gerne.

Abhängig von der Distanz der Anreise zum Zielort haben wir unterschiedliche Zonenpreise für die Fahrtkosten. Diese entnehmen Sie bitte unserem Rechner

Unsere tägliche Servicepauschale ist transparent auf der Monatsabrechnung dargestellt.

Die Rechnungslegung erfolgt immer zum Monatsende und wird Tag genau abgerechnet.

Gemäß Einkommensteuergesetz sind bei einer „Betreuung zu Hause“ die damit verbundenen Aufwendungen ab der Pflegestufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das die Betreuer:innen und Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation geltend gemacht werden.

Ab der Pflegestufe 3 und einer durchgehenden Betreuung von 28 Tagen besteht die Möglichkeit beim Sozialministerium eine Förderung für die 24 Stunden-Betreuung zu beantragen. Den Antrag für die Förderung finden Sie in unserer Familienmappe. Unsere Regionalleiter:innen stehen Ihnen bei Fragen dazu jederzeit zur Verfügung.

Die Betreuungskräfte müssen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet sein. Die Einkommensgrenze der zu betreuenden Person darf Euro 2.500,- netto nicht überschreiten.
Wie sind die Arbeitszeiten der 24 Stunden-Betreuer/innen geregelt?
Die Arbeitszeiten sind individuell mit der Betreuungskraft zu vereinbaren, wobei Sorge zu tragen ist, dass die Betreuer/innen eine 2-stündige Pause während des Tages einhalten. Die Pausen selbst sind in Absprache mit den Angehörigen zu vereinbaren.

Der Wechsel der Personenbetreuer:innen erfolgt je nach Bundesland Dienstags bis Freitags und immer tagsüber. Die Übergabe zwischen zwei Betreuungskräften dauert in der Regel ca. 30 Minuten.

Der generelle Turnus liegt zwischen zwei und vier Wochen.

Ja! Auf Grund des österreichischen Meldegesetzes müssen die Betreuungskräfte innerhalb von 3 Werktagen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet werden. Die durchgeführte Anmeldung ist auch mit eine der Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung beim Bundessozialamt.

Die Betreuungsdokumentation bietet eine transparente Aufstellung über die Betreuung und haushaltsnahen Tätigkeiten, welche unsere Betreuungskräfte während Ihres Aufenthaltes bei den Familien erbracht haben. Mit Ihrer Unterschrift auf der Betreuungsdokumentation bestätigen Sie die wahrheitsgemäßen Angaben der Betreuungskräfte.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die 24 Stunden Betreuer:innen nur berechtigt sind, betreuungsbedürftige Personen in ihrem Tagesablauf zu unterstützen, jedoch keinerlei medizinische Tätigkeiten (Verabreichung von Injektionen, Fusionen, Verabreichung von Medikamenten, etc.) leisten dürfen. Im Einzelfall sind Personenbetreue:innen nach Maßgabe des § 50b Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169 und des § 15 Abs.7 GuKG berechtigt, einzelne ärztliche Tätigkeiten (z. Bsp. Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen, Anlegen von Bandagen und Verbänden, einfache Wärme- und Lichtanwendungen, etc.) an der betreuten Person auszuführen, wenn sie von der Personenbetreuer:in nicht überwiegend erbracht werden. Alle weiteren pflegetechnischen Maßnahmen, die über § 50b Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169 und des § 15 Abs.7 GuKG hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Delegation seitens der Familie bzw. des Hausarztes (entsprechende Formulare finden Sie in Ihrer Familienmappe).

In diesem Fall verständigen Sie bitte die Regionalleitung. Diese wird sich dann in Rücksprache mit der Zentrale um eine schnellstmögliche Lösung bemühen.

Eine Kündigung ist immer 14 tägig zum Monatsletzten möglich. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Wie hoch ist die Organisationspauschale?

Für die Langzeitbetreuung verrechnen wir einmalig Euro 590,-. Bei einer Kurzzeitbetreuung Euro 200,- einmalig in Rechnung gestellt, wobei bei einem Umstieg auf Langzeitbetreuung dieser Betrag bereits auf die Langzeitbetreuung gut geschrieben wird.

Durch unseren All-in Preis sind alle oben angeführten Kosten (Ausnahme: Sonderwechsel) abgedeckt.

Gemäß Einkommensteuergesetz sind bei einer „Betreuung zu Hause“ die damit verbundenen Aufwendungen ab der Pflegestufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation geltend gemacht werden.

Wie komme ich in den Genuss einer Förderung der 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministerium?

Ab der Pflegestufe 3 (in NÖ bereits ab Pflegestufe 1 möglich, wenn eine diagnostiziere Demenz vorlieger) und zwei ausgebildeten Betreuungskräften besteht die Möglichkeit beim Sozialministerium Förderung für die 24h Betreuung zu beantragen. Den Antrag für die Förderung finden Sie in unserer Familienmappe. Bei etwaigen Fragen steht Ihnen gerne Ihr/e Regionalleiter:in zur Verfügung.

Den Antrag finden Sie in unserer Familienmappe, welche Ihnen bei Betreuungsbeginn übergeben wird. 

Die Betreuungskräfte müssen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet sein. Die Einkommensgrenze der zu betreuenden Person darf Euro 2.500,- netto nicht überschreiten.

Der Antrag muss spätestens 28 Tage nach Betreuungsbeginn eingereicht werden.