Häufige Fragen zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause
Welche Voraussetzungen müssen für eine 24 Stunden-Betreuung gegeben sein?
Für die Dauer des Einsatzes muss den selbstständigen Personenbetreuer:innen ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Auch die Mitbenützung von Bad und Küche sowie die Bereitstellung von Verpflegung ist Voraussetzung.
Woher kommen die 24 Stunden-Betreuer/innen?
Unsere Personenbetreuer:innen stammen vorrangig aus der Rumänien, Ungarn, Bulgarien, Slowakei, Kroatien und mittlerweile auch aus der Ukraine. Sie werden von unseren muttersprachlichen Koordinatoren laufend unterstützt.
Was ist der Mehrwert einer 24-Stunden-Betreuung?
Die 24-Stunden-Betreuung basiert auf eine 1:1 Betreuung. Sie bietet den Menschen die Möglichkeit in den eigenen vier Wänden und der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Die Familie wird entlastet und es wird versucht auf alle Bedürfnisse der Klient:innen einzugehen bzw. die Lebensqualität der zu betreuenden Person so gut als möglich zu erhalten bzw. zu fördern.
Welche Ansprechpartner stehen zur Verfügung?
In jedem Bundesland steht den Familien sowie den Personenbetreuer:innen ein Expertenteam, bestehend aus einer Regionalleitung, oftmals auch einem Key Account sowie österreichischen, diplomiertem Gesundheits-und Krankenpflegekräften (DGKP) zur Verfügung. Das Team unterstützt bei jeglichen Formalitäten, bei der Organisation von Pflegehilfsmitteln, bei der Pflegegeldeinstufung uvm.
Wie können Sie uns im Notfall erreichen?
Sollten Sie im Notfall die Regionalleitung nicht erreichen, stehen wir Ihnen gerne unter der 24 Stunden-Hotline 0660/68 62 670 zur Verfügung. Weitere Kontaktinformationen finden Sie hier.
Wer bezahlt das Honorar, die Sozialversicherung und die Fahrtkosten der Betreuungskräfte?
Da alle unsere PersonenbetreuerInnen auf selbständiger Basis tätig sind, ist in ihrem Honorar bereits die Sozialversicherung inkludiert. Grundsätzlich sind die Personenbetreuer:innen verantwortlich dafür, dass die monatlichen Vorschreibungen pünktlich bezahlt werden. Cura domo hilft und unterstützt als Agentur dabei sehr gerne.
Abhängig von der Distanz der Anreise zum Zielort haben wir unterschiedliche Zonenpreise für die Fahrtkosten. Diese entnehmen Sie bitte unserem Rechner
Gibt es eine Servicepauschale?
Wann erfolgt die Rechnungslegung?
Die Rechnungslegung erfolgt immer zum Monatsende und wird Tag genau abgerechnet.
Gibt es eine steuerliche Begünstigung für die 24 Stunden-Betreuung?
Gemäß Einkommensteuergesetz sind bei einer „Betreuung zu Hause“ die damit verbundenen Aufwendungen ab der Pflegestufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das die Betreuer:innen und Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation geltend gemacht werden.
Wie komme ich in den Genuß einer Förderung der 24 Stunden-Betreuung durch das Sozialministerium?
Ab der Pflegestufe 3 und einer durchgehenden Betreuung von 28 Tagen besteht die Möglichkeit beim Sozialministerium eine Förderung für die 24 Stunden-Betreuung zu beantragen. Den Antrag für die Förderung finden Sie in unserer Familienmappe. Unsere Regionalleiter:innen stehen Ihnen bei Fragen dazu jederzeit zur Verfügung.
Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung beim Sozialministerium?
Wie sind die Arbeitszeiten der 24 Stunden-Betreuer/innen geregelt?
Wie funktioniert der Wechsel?
Der Wechsel der Personenbetreuer:innen erfolgt je nach Bundesland Dienstags bis Freitags und immer tagsüber. Die Übergabe zwischen zwei Betreuungskräften dauert in der Regel ca. 30 Minuten.
Wie lange bleiben die Betreuungskräfte?
Der generelle Turnus liegt zwischen zwei und vier Wochen.
Müssen Betreuungskräfte angemeldet werden?
Warum müssen unsere Betreuungskräfte eine Betreuungsdokumentation führen?
Die Betreuungsdokumentation bietet eine transparente Aufstellung über die Betreuung und haushaltsnahen Tätigkeiten, welche unsere Betreuungskräfte während Ihres Aufenthaltes bei den Familien erbracht haben. Mit Ihrer Unterschrift auf der Betreuungsdokumentation bestätigen Sie die wahrheitsgemäßen Angaben der Betreuungskräfte.
Dürfen Personenbetreuer/innen Medikamente einteilen bzw. verabreichen?
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die 24 Stunden Betreuer:innen nur berechtigt sind, betreuungsbedürftige Personen in ihrem Tagesablauf zu unterstützen, jedoch keinerlei medizinische Tätigkeiten (Verabreichung von Injektionen, Fusionen, Verabreichung von Medikamenten, etc.) leisten dürfen. Im Einzelfall sind Personenbetreue:innen nach Maßgabe des § 50b Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169 und des § 15 Abs.7 GuKG berechtigt, einzelne ärztliche Tätigkeiten (z. Bsp. Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen, Anlegen von Bandagen und Verbänden, einfache Wärme- und Lichtanwendungen, etc.) an der betreuten Person auszuführen, wenn sie von der Personenbetreuer:in nicht überwiegend erbracht werden. Alle weiteren pflegetechnischen Maßnahmen, die über § 50b Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169 und des § 15 Abs.7 GuKG hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Delegation seitens der Familie bzw. des Hausarztes (entsprechende Formulare finden Sie in Ihrer Familienmappe).
Was tun, wenn die Betreuungskraft erkrankt und ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann?
In diesem Fall verständigen Sie bitte die Regionalleitung. Diese wird sich dann in Rücksprache mit der Zentrale um eine schnellstmögliche Lösung bemühen.
Wie sind die Kündigungsfristen?
Eine Kündigung ist immer 14 tägig zum Monatsletzten möglich. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Wie hoch ist die Organisationspauschale?
Für die Langzeitbetreuung verrechnen wir einmalig Euro 590,-. Bei einer Kurzzeitbetreuung Euro 200,- einmalig in Rechnung gestellt, wobei bei einem Umstieg auf Langzeitbetreuung dieser Betrag bereits auf die Langzeitbetreuung gut geschrieben wird.
Wer bezahlt das Honorar, die Sozialversicherung und die Fahrtkosten der Betreuungskräfte?
Durch unseren All-in Preis sind alle oben angeführten Kosten (Ausnahme: Sonderwechsel) abgedeckt.
Wie hoch ist das aktuelle Pflegegeld?
Gibt es eine steuerliche Begünstigung für die 24 Stunden-Betreuung?
Gemäß Einkommensteuergesetz sind bei einer „Betreuung zu Hause“ die damit verbundenen Aufwendungen ab der Pflegestufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation geltend gemacht werden.
Wie komme ich in den Genuss einer Förderung der 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministerium?
Ab der Pflegestufe 3 (in NÖ bereits ab Pflegestufe 1 möglich, wenn eine diagnostiziere Demenz vorlieger) und zwei ausgebildeten Betreuungskräften besteht die Möglichkeit beim Sozialministerium Förderung für die 24h Betreuung zu beantragen. Den Antrag für die Förderung finden Sie in unserer Familienmappe. Bei etwaigen Fragen steht Ihnen gerne Ihr/e Regionalleiter:in zur Verfügung.
Woher bekomme ich den Antrag für die Förderung beim Sozialministerium?
Den Antrag finden Sie in unserer Familienmappe, welche Ihnen bei Betreuungsbeginn übergeben wird.
Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung beim Sozialministerium?
Die Betreuungskräfte müssen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet sein. Die Einkommensgrenze der zu betreuenden Person darf Euro 2.500,- netto nicht überschreiten.